Bei Arbeiten in umschlossenen Räumen abwassertechnischer Anlagen sind Persönliche Schutzausrüstungen nach Erfordernis und Anweisung zu tragen.
In der BGV C5 wird unter §22 eine Rettungsausrüstung gefordert und in der DA zu §22 erklärt.
Unfallverhütungsvorschrift BGV C5 (bisherige VBG 54)
Abwassertechnische Anlagen
§ 22
Rettungsausrüstung
2. ein Abseil- und Rettungshubgerät, zwei Sicherheitsleinen und Auffanggurt,
Eine gute PDF Datei zu Sicherheit und Arbeitsschutz in abwassertechnischen Anlagen, finden Sie hier:
5. Deutscher Schlauchlinertag 15. März 2007 in Kassel Sicherheit und Arbeitsschutz


